Bildungsurlaub
In einigen Bundesländern Deutschlands - und in Teilen Österreichs - können Arbeitnehmer Ihren Sprachaufenthalt als Bildungsurlaub anerkennen bzw. den Sprachkurs für die oberösterreichischen Bildungskonten eintragen lassen.
In Österreich benötigen Sie hierfür lediglich eine spezielle Bestätigung der scuolatoscana, die Zulassung gilt für jeden beliebigen Kurs.
In einigen Bundesländern Deutschlands können Arbeitnehmer alle zwei Jahre 5 bis 10 Arbeitstage zusätzlich bezahlten Urlaub für die Weiterbildung in Anspruch nehmen. Anerkannt sind aber nur Kurse mit mindestens 6 Stunden.
Die Anmeldung muss mindestens 10 Wochen vor Kursbeginn bei uns eingehen, damit wir sie rechtzeitig bearbeiten können - dies wird von den Ländern so gefordert. Sie bekommen von uns alle nötigen Unterlagen zur Vorlage beim Arbeitgeber, die Originale und ein Teilnahmezertifikat bekommen Sie gewöhnlich hier vor Ort.
Für das Land Niedersachsen braucht man ein wenig mehr Zeit (Minimum 3 Monate vor Kursbeginn), da jeder Kurs neu beantragt werden muss.